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BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 236/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 13
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Garantenstellung; Hundehalter; Kunden; Werkstatt; Sicherung; Überwachung; Gefahrenquelle; Vertragliche Beziehungen; Treu und Glauben; Maßstab; Kriterium; Vorkehrungen; Schutz; Dritte
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1987, 174
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 20.03.2002 - 22 Ss 9/02
Strafbarkeit eines Hundeführers bei Körperverletzungen durch den Hund
Bei der Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Hundehalters kommt der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Dezember 1987 (VRS 74, 360) grundlegende Bedeutung zu. - OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 (7) Ss 318/14
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung: Sorgfaltspflichtverletzung …
Ein Hund stellt eine Gefahrenquelle dar, da er in seinem Verhalten nicht vernunftgesteuert und im Allgemeinen unberechenbar ist (BayObLGSt 1987, 174; NJW 1991, 1695;… Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl. 2010, § 13 Rn. 43; Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 13 Rn.27). - OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 Ss 318/14
Tierhalter, fahrlässige Körperverletzung, Anleinpflicht
Ein Hund stellt eine Gefahrenquelle dar, da er in seinem Verhalten nicht vernunftgesteuert und im Allgemeinen unberechenbar ist (BayObLGSt 1987, 174; NJW 1991, 1695 [BayObLG 10.09.1990 - RReg. 4 St 159/90];… Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl. 2010, § 13 Rn. 43; Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 13 Rn.27). - BayObLG, 17.02.1993 - 4St RR 8/93
Tierhaltung; Hund; Bißwunden; Körperverletzung
Solche Grundsätze lassen sich, entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft, insbesondere auch nicht den Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.12.1986 (BayObLGSt 1986, 140) und vom 30.12.1987 (BayObLGSt 1987, 174) entnehmen. - OLG Düsseldorf, 10.06.1992 - 5 Ss 442/91 Der Halter eines Hundes ist grundsätzlich verpflichtet, diesen zu überwachen und dafür Sorge zu tragen, daß Verletzungen oder sonstige Schädigungen Dritter durch den Hund verhindert werden (vgl. BayObLG, NJW 1991, 1025 und VRS 74, 360 ff.; OLG Bremen, NJW 1957, 72 f.;… Stree in Schönke/Schröder, StGB , 23. Aufl., Rdn. 43 zu § 13 sowie Rudolphi in SK, StGB , 5. Aufl., Rdn. 27 zu § 13).